sorry we are still working on it
Revolutions per minute

30, 2005 BIENE 2005

"Seit dem 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses verlangt von den Betreibern von Websites: "Die Information sowie die Kommunikations-und Transaktionsdienstleistungen über das Internet müssen für Sprach—, Hör- und Sehbehinderte sowie motorisch Behinderte zugänglich sein. Zu diesem Zweck müssen die Internetangebote entsprechend den internationalen Informatikstandards, insbesondere den Richtlinien des World Wide Web Konsortiums (W3C) über den Zugang von Internetseiten, und, subsidiär, entsprechend den nationalen Informatikstandards eingerichtet sein." (Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, Art., 10 Absatz 1)"

prämierte sites können das logo der BIENE als gütesiegel für barrierefreiheit übernehmen. bei den gewinnern hätte man allerdings auch ruhig die nicht-blinden berücksichtigen können und die seite annehmbar gestalten können...
so hat zb focus5 2003 einen preis gewonnen.

von andreas am 30, 2005 04:37

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